A - Z: Wohnungen
A
Abfallentsorgung: Sie erhalten eine abschließbare Restmülltonne. Die Größe
und Zahl der Entleerungen, und damit den Preis bestimmen Sie selbst. Grüne
und gelbe Tonnen stehen für die gemeinschaftliche Benutzung bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Landratsamt Coburg.
B
Beleuchtung im Treppenhaus bzw. am Treppenaufgang: inklusive
C
D
E
Energieausweis: Hier können Sie den
Energieausweis als
PDF herunterladen. Aufgrund der durchgeführten Investitionen
erreichen wir den Standard "KfW-Effizienzhaus 100".
F
Fälligkeiten: Die Miete und Vorauszahlungen für Heiz- und Nebenkosten der
ersten 3 Monate sind vor Schlüsselübergabe fällig, ab dem vierten Monat ist
die Zahlung, wie üblich, bis zum 3. Werktag des Monats fällig.
Ausgleichszahlungen beiderseits für Heiz- bzw. Nebenkosten sind innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Fernsehen: In jeder Wohnung stehen mehrere Anschlüsse an die hauseigene
Satelliten-Anlage zur Verfügung, die zum Empfang der Programme auf den
Astra-Satelliten ausgerichtet ist. Sie benötigen für jeden Anschluss einen
Receiver oder ein Fernsehgerät mit eingebautem Sat-Tuner (DVB-S). Die Kosten der Satelliten-Anlage sind inklusive. Rundfunkbeitrag
bzw. Pay-TV-Kosten sind direkt mit dem Beitragsservice bzw. dem Anbieter
abzurechnen.
Die Montage eigener Antennen am Gebäude ist nicht erlaubt. Wenn Sie mit der
Programmvielfalt nicht zufrieden sind, sprechen Sie mit uns - wir finden
eine Lösung.
Freiflächen: Die Benutzung der Freiflächen ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Mietvertrages. Gerne erlauben wir z.B. die Nutzung der Grünflächen zum Spielen für Kinder. Eine Sperrung von Teilflächen oder Untersagung bestimmter Nutzungen behalten wir uns aber vor.
G
Grillen über Feuer oder sonstiges offenes Feuer ist auf dem Balkon
nicht erlaubt. Elektrogrills, Heizgeräte, und andere Hitzequellen auf dem Balkon
dürfen nur in ausreichendem Abstand von der styroporgedämmten Fassade
aufgestellt werden.
Grundsteuer-Umlage: inklusive
H
Haustiere: siehe Tierhaltung
Heizung: Für das gesamte Gebäude steht ein Öl-Heizkessel als Zentralheizung zur Heizungs- und Warmwasserversorgung bereit. Unterstützt wird dieser durch eine solarthermische Anlage mit 64,5 m² Hochleistungskollektoren und 3.200 Liter Pufferspeicher, deren Einspeisung sowohl für die Warmwasserbereitung als auch für die Heizungsunterstützung zur Verfügung steht.
Heizkosten: Berechnet werden gem. Heizkostenverordnung neben dem Brennstoff (Heizöl): Betriebsstrom, Prüfung und Reinigung von Tank, Heizkessel und Abgasanlage, Wartung der solarthermischen Anlage, sowie die Kosten der Verbrauchserfassung. Kosten die in mehrjährigem Abstand anfallen, werden anteilig umgelegt.
Heizkostenabrechnung: Das Heizungssystem ist in Nutzergruppen
unterteilt, deren Anteile über Wärmemengenzähler ermittelt werden. Innerhalb
der Nutzergruppen erfolgt gem. Heizkostenverordnung eine Aufteilung zu 30% nach Wohnfläche und zu 70%
über Heizkostenverteiler nach Verbrauch. Zur Erstellung der
Heizkostenabrechnung durch die Firma Ista ist eine jährliche Ablesung der
Heizkostenverteiler in den Wohnungen erforderlich.
Die Kosten der Warmwasser-Bereitung werden durch Wärmemengenzähler ermittelt
und ebenfalls zu 30% nach der Wohnfläche und 70% nach Verbrauch aufgeteilt
(siehe auch unter Warmwasser).
Für die anteiligen Heizkosten wird ein monatlicher Abschlag berechnet. Die
Abrechungsperiode für die Heizkosten dauert vom 1. Juni des Vorjahres bis
zum 31. Mai. Nach Erstellung der Abrechnung durch Ista - i.d.R. im Juli -
erfolgt die Rechnungsstellung und ggf. Anpassung der Abschläge.
I
Internet: siehe Telekommunikation
J
K
Kaution: Eine Kaution verlangen wir im Regelfall nicht.
L
Lüften: Im Zuge der energetischen Sanierung wurde die Gebäudefassade
luftdicht gedämmt. Für einen regelmäßigen Luftaustausch
und die Vermeidung von Schimmelbildung ist der Mieter daher unbedingt
verpflichtet, die Räume in geeigneter Weise regelmäßig zu belüften. Dies
gilt auch bei Minusgraden und Regenwetter.
Empfohlen werden täglich 1-2 Stoßlüftungen - also weit geöffnete Fenster -
für mehrere Minuten durch in der Wohnung gegenüber bzw. diagonal liegende
Fenster oder Balkontüren. Dauernd gekippte Fenster sind zu vermeiden. Sie
verschwenden Energie und fördern darüber hinaus die Ansammlung von
Feuchtigkeit und Bildung von Schimmel.
M
Müll: siehe Abfallentsorgung
N
Nebenkosten: Für die neben den Heizkosten abzurechnenden Kosten
(Wasserverbrauch, Kanal-Gebühr, Müll-Gebühren) wird ein monatlicher Abschlag
berechnet. Im Januar erfolgt die Rechnungsstellung und ggf. Anpassung der
Abschläge.
O
P
Parken: Für die Abstellung von Fahrzeugen sind vorrangig die ggf.
mitvermieteten Garagen zu verwenden. Weiterhin stehen Stellplätze auf dem
Parkplatz, Einfahrt Mönchrödener Straße, zur Verfügung.
Q
R
Rasenmähen: inklusive
Rauchen: Mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft weisen
wir darauf hin, dass das Treppenhaus und die überdachte Fläche vor der
Haustüre keine Raucherecken sind und der Aufenthalt zum Rauchen entsprechend
untersagt ist. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Zigarettenkippen vom
Mieter ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Straße, Parkplatz, Grünflächen und
Balkon sind keine Aschenbecher.
Rauchmelder: Die wichtigen Lebensretter sind in bestehenden Gebäuden in
Bayern ab 2017 vorgeschrieben. Da uns Ihr Leben aber schon heute wertvoll
ist, sind Wohn- und Schlafräume in allen Wohnungen schon jetzt mit
Rauchmeldern ausgestattet.
S
Satelliten-Fernsehen: siehe Fernsehen
Straßenreinigung: inklusive
Strom: Jede Wohnung hat einen separaten Stromzähler. Der Energieversorger
rechnet direkt mit Ihnen ab.
T
Telekommunikation: In jeder Wohnung steht ein TAE-Anschluss für einen
Telefon- und/oder DSL-Anschluss zur Verfügung.
Wir sind im Anschlussbereich für DSL bis 16 MBit/s und im Empfangsbereich
für LTE-Mobilfunk. Zur Prüfung der Verfügbarkeit einer
bestimmten Technik oder Bandbreite kontaktieren Sie bitte Ihren Anbieter.
Tierhaltung: Die Haltung von Hunden ist im Interesse
der Hausgemeinschaft grundsätzlich untersagt. Als Haustiere dürfen nur
Kleintiere und höchstens drei Hauskatzen gehalten werden. Die Haltung darf
ausschließlich innerhalb der abgeschlossenen Wohnräume erfolgen, d.h.
zwischen der zweiten Wohnungseingangstüre und der Außenbegrenzung der
Wohnung. Der Durchgang mit den Tieren durch das Treppenhaus darf nur in
Ausnahmefällen erfolgen; die regelmäßige Haltung von Tieren, auch
Kleintieren, auf dem Balkon ist nicht erlaubt. Generell sind nur solche
Haustiere erlaubt, von denen keine Belästigung (Geruch, Lärm), Behinderung
oder Gefährdung für die anderen Hausbewohner und deren Besucher ausgeht,
sowie durch deren Haltung die Wohnung nicht beschädigt wird. Dem Vermieter
ist anzuzeigen, welche Tiere in der Wohnung gehalten werden.
U
V
Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude):
inklusive
Verwaltungskosten: inklusive
W
Wasser: Jede Wohnung hat eine eigene Wasseruhr, über die der Verbrauch
ermittelt wird. Der Wasserverbrauch bestimmt auch die Kanalgebühren, siehe auch
Nebenkosten. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Seite der
Stadtwerke
Rödental.
Warmwasser: Jede Wohnung hat einen separaten Brauchwasserspeicher (110 Liter) der über die Zentralheizung beheizt wird. Für jede Wohnung können individuell die Vorhaltungszeiten- und temperaturen für Warmwasser in einem Wochenplan voreingestellt werden. Die Zirkulationspumpe zu jedem Brauchwasserspeicher wird über einer Taster in der Wohnung aktiviert. So müssen Sie das Wasser nicht lange laufen lassen und unnötig verschwenden.
Winterdienst: Wir räumen die Bürgersteige
und einen Durchgang zum Haus-Haupteingang (der Parkplatz wird im Allgemeinen nicht
geräumt und gestreut).
X
Y
Z
Zusätzliche Fragen: beantworten wir Ihnen gerne!